Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013

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   LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12   

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LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12 (https://dejure.org/2013,39542)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12 (https://dejure.org/2013,39542)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2013 - 7 Sa 2002/12 (https://dejure.org/2013,39542)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    TVG § 4 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Günstigkeitsvergleich zur Anwendung der Tarifverträge der Deutschen Telekom AG aufgrund einzelvertraglicher Bezugnahme; Berechnung des Stundensatzes zur Herstellung einer übereinstimmenden Vergleichsgrundlage

  • Betriebs-Berater

    Günstigkeitsvergleich von Arbeitszeit und Entgelt

  • Betriebs-Berater

    Günstigkeitsvergleich bei Monatseinkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Günstigkeitsvergleich zur Anwendung der Tarifverträge der Deutschen Telekom AG aufgrund einzelvertraglicher Bezugnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12
    Entsprechend hat der Kläger auch nicht etwa mit der Fortführung seiner Tätigkeit für die Beklagte und dem Abschluss von Zielvereinbarungen ein Angebot zur Änderung des Vertrages angenommen, sondern schlicht und ergreifend das Arbeitsverhältnis so gelebt, wie beide Parteien es als tarifgerecht angesehen hatten (vgl. hierzu BAG vom 22.02.2012 - 4 AZR 579/10 - a. a. O.

    Es fehlt deshalb an einem "Vertrauenstatbestand", den der Kläger geschaffen haben soll, und damit an Anhaltspunkten, dass die Beklagte als Schuldnerin davon ausgehen konnte, der Kläger erkenne als Gläubiger seine Rechte und mache sie gleichwohl über längere Zeit hinweg nicht geltend (vgl. hierzu BAG vom 22.02.2012 - 4 AZR 579/10 - a. a. O.).

    Ein Arbeitgeber muss, wenn Arbeitnehmer mit einer für eine Vielzahl von Arbeitnehmern geltenden Begründung Ansprüche gerichtlich geltend machen, regelmäßig damit rechnen, dass andere Arbeitnehmer dies zum Anlass nehmen, ihrerseits gleichartige Ansprüche zu erheben (vgl. BAG vom 22.02.2012 - 4 AZR 579/10 - a. a. O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12

    Günstigkeitsvergleich - Wochenarbeitszeit - Stundensatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12
    Zur Herstellung einer übereinstimmenden Vergleichsgrundlage ist das jeweilige Monatsentgelt der dafür zu erbringenden Arbeitszeit in der Weise gegenüberzustellen, dass der jeweilige Stundensatz berechnet wird (LAG Berlin-Brandenburg v. 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12).(Rn.45).

    Bis zur Klärung dieser grundlegenden Frage hätte er deshalb von jeder Geltendmachung einer bezifferten Forderung absehen können, wie dies auch im Falle eines Kündigungsschutzprozesses für sich aus dessen Ausgang ergebende Ansprüche angenommen wird (dazu BAG, Urteil vom 19.09.2012 - 5 AZR 924/11 - NZA 2013, 156 R 22 ff.; so auch LAG Berlin-Brandenburg v. 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12).

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 494/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12
    Zwischen den Parteien besteht kein Streit darüber, welche Tarifverträge der DT AG von dem Feststellungsantrag erfasst seien sollen (BAG vom 06.07.2011 - 4 AZR 494/09 - AP Nr. 90 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel enthält dabei nur eine zeitdynamische Bezugnahme auf die angesprochenen tarifvertraglichen Regelungen einschließlich der sonstigen geschlossenen Tarifverträge, die aber nicht inhaltsdynamisch ausgestaltet ist (vgl. BAG vom 21.11.2012 - 4 AZR 231/10 - in juris; vom 22.02.2012 - 4 AZR 580/10 - AP Nr. 110 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; vom 06.07.2011 - 4 AZR 501/09 - AP Nr. 91 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag und 4 AZR 494/09 - a. a. O.).

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12
    Es sind also die sachlich einander entsprechenden Regelungen zu vergleichen, soweit nicht der Tarifvertrag wie auch der Einzelarbeitsvertrag Anhaltspunkte für ein abweichendes Vorgehen bieten (BAG, Beschluss vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210 = AP GG Art. 9 Nr. 89 zu B III 1 b aa d. Gr.).
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 924/11

    Zweistufige Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung - Krankengeld

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12
    Bis zur Klärung dieser grundlegenden Frage hätte er deshalb von jeder Geltendmachung einer bezifferten Forderung absehen können, wie dies auch im Falle eines Kündigungsschutzprozesses für sich aus dessen Ausgang ergebende Ansprüche angenommen wird (dazu BAG, Urteil vom 19.09.2012 - 5 AZR 924/11 - NZA 2013, 156 R 22 ff.; so auch LAG Berlin-Brandenburg v. 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12).
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 527/10

    Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto - Anspruch auf Durchführung eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12
    Eine zu geringe Vergütung geleisteter Arbeitsstunden ist im Hinblick auf ein Arbeitszeitkonto ohne Bedeutung (BAG, Urteil vom 22.02.2012 - 4 AZR 527/10 - EzA BGB 2002 § 611 Arbeitszeitkonto Nr. 8 R 25).
  • BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 211/71

    Günstigkeitsprinzip - untertarifliche Auslösung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12
    Es muss von vorneherein feststehen, dass sich die getroffene Abrede zugunsten des Arbeitnehmers auswirkt (BAG, Versäumnisurteil vom 12.04.1972 - 4 AZR 211/71 - BAGE 24, 228 = AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 13).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12
    Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Urteilen vom 06.07.2011 (4 AZR 706/09 sowie Parallelentscheidungen) zum Verhältnis der Tarifverträge der DT-AG zu den Nachfolgetarifverträgen bei den ausgegliederten Gesellschaften Stellung genommen hatte, forderte der Kläger die Beklagte mit Schreiben vom 08.12.2011 (Bl. 35 d. A.) auf, die Tarifverträge der DT-AG (Stand 24.06.2007) wieder auf sein Arbeitsverhältnis anzuwenden, soweit diese günstiger als die tarifvertraglichen Regelungen der Beklagten seien, insbesondere ihn ab sofort in der 34 Stundenwoche zu beschäftigen und die in den letzten sechs Monaten erbrachte Arbeitszeitdifferenz seinem Arbeitskonto gutzuschreiben.
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12
    Die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel enthält dabei nur eine zeitdynamische Bezugnahme auf die angesprochenen tarifvertraglichen Regelungen einschließlich der sonstigen geschlossenen Tarifverträge, die aber nicht inhaltsdynamisch ausgestaltet ist (vgl. BAG vom 21.11.2012 - 4 AZR 231/10 - in juris; vom 22.02.2012 - 4 AZR 580/10 - AP Nr. 110 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; vom 06.07.2011 - 4 AZR 501/09 - AP Nr. 91 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag und 4 AZR 494/09 - a. a. O.).
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 580/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12
    Die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel enthält dabei nur eine zeitdynamische Bezugnahme auf die angesprochenen tarifvertraglichen Regelungen einschließlich der sonstigen geschlossenen Tarifverträge, die aber nicht inhaltsdynamisch ausgestaltet ist (vgl. BAG vom 21.11.2012 - 4 AZR 231/10 - in juris; vom 22.02.2012 - 4 AZR 580/10 - AP Nr. 110 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; vom 06.07.2011 - 4 AZR 501/09 - AP Nr. 91 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag und 4 AZR 494/09 - a. a. O.).
  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 231/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Betriebsübergang

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 5 Sa 1996/12

    Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Günstigkeitsvergleich - Arbeitszeit

    Daran zeigt sich die nach dem Arbeitsvertrag bzw. dem Tarifvertrag bestimmte Wertigkeit der geschuldeten Arbeitszeit (so auch Urteile des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12 - und vom 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12).

    Auf dieses war für die Frage der Günstigkeit im Hinblick auf den Beurteilungszeitpunkt auch dann abzustellen, wenn der Kläger tatsächlich eine höhere oder geringere Vergütung erzielt hat (ebenso Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12).

    Bis zur Klärung dieser grundlegenden Frage konnte er deshalb von der Geltendmachung einer bezifferten Forderung absehen, wie dies auch im Falle eines Kündigungsschutzprozesses für die sich aus dessen Ausgang ergebende Ansprüche angenommen wird (ebenso Urteile des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12 und vom 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2014 - 15 Sa 1353/13

    Ausschlussfrist - Mehrarbeitsvergütung - Verjährung

    Insofern betrifft der hiesige Rechtsstreit teilweise gleiche Probleme wie sie auch in den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12 (BAG: 4 AZR 587/13), vom 25.04.2013 - 5 Sa 1996/12 (BAG: 4 AZR 588/13) und vom 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12 (BAG zuletzt: 10 AZR 882/13) abgehandelt wurden.
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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 2002/12   

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https://dejure.org/2013,43097
LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 2002/12 (https://dejure.org/2013,43097)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2013 - 7 Sa 2002/12 (https://dejure.org/2013,43097)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2013 - 7 Sa 2002/12 (https://dejure.org/2013,43097)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 329/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 2002/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 12. Dezember 2012 - 4 AZR 329/11 -, juris) sind bei einem Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs. 3 TVG alle Regelungen miteinander zu vergleichen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen.

    Bei einem Vergleich verschieden langer Arbeitszeiten ist zumindest das dem gegenüberstehende Entgelt einzubeziehen (vgl. BAG Urteil vom 12. Dezember 2012 - 4 AZR 329/11 -, juris).

    Dabei geht es primär um einen Vergleich der Regelungen (vgl. BAG Urteil vom 12. Dezember 2012 - 4 AZR 329/11 -, juris).

  • BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 211/71

    Günstigkeitsprinzip - untertarifliche Auslösung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 2002/12
    Es muss von vorneherein feststehen, dass sich die getroffene Abrede zugunsten des Arbeitnehmers auswirkt (BAG, Versäumnisurteil vom 12.04.1972 - 4 AZR 211/71 - BAGE 24, 228 = AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 13; MünchHandb ArbR § 183 Rz. 65).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 2002/12
    Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Urteilen vom 06.07.2011 (4 AZR 706/09 sowie Parallelentscheidungen) zum Verhältnis der Tarifverträge der DT-AG zu den Nachfolgetarifverträgen bei den ausgegliederten Gesellschaften Stellung genommen hatte, forderte der Kläger die Beklagte mit Schreiben vom 08.12.2011 (Bl. 35 d. A.) auf, die Tarifverträge der DT-AG (Stand 24.06.2007) wieder auf sein Arbeitsverhältnis anzuwenden, soweit diese günstiger als die tarifvertraglichen Regelungen der Beklagten seien, insbesondere ihn ab sofort in der 34 Stundenwoche zu beschäftigen und die in den letzten sechs Monaten erbrachte Arbeitszeitdifferenz seinem Arbeitskonto gutzuschreiben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12

    Günstigkeitsvergleich - Wochenarbeitszeit - Stundensatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 2002/12
    Zur Herstellung einer übereinstimmenden Vergleichsgrundlage ist das jeweilige Monatsentgelt der dafür zu erbringenden Arbeitszeit in der Weise gegenüberzustellen, dass der jeweilige Stundensatz berechnet wird (LAG Berlin-Brandenburg v. 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12).(Rn.28).
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